Spanndecken-Fast-Service Logo
  • Home
  • Service
  • Über uns
  • Galerie
  • Preise
  • Kontakt
Großes Logo von Spanndecken-Fast-Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (insbesondere Montagearbeiten von Spanndecken) zwischen Spanndecken-Fast-Service (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung (z. B. Beginn der Montage) zustande.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Privatkunden) bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer (bei Geschäftskunden).

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Abnahme der Leistung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Abschlagszahlung (z. B. für Materialkosten) in Rechnung zu stellen.


§ 4 Leistungserbringung und Montage

1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich und die Montageflächen (Decken/Wände) tragfähig sind.

2. Verzögert sich die Montage durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Baufreiheit, nicht abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke), so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. für vergebliche Anfahrten).

3. Geringfügige, branchenübliche Abweichungen in Farbe, Struktur und Maß der Spanndeckenmaterialien gegenüber Mustern bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.


§ 5 Abnahme

1. Nach Beendigung der Montagearbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt in der Regel gemeinsam vor Ort und wird protokolliert.

2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Fertigstellung nicht ab, gilt die Abnahme nach Ablauf einer Frist von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als erfolgt.

3. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.


§ 6 Gewährleistung (Mängelhaftung)

1. Für Sachmängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB).

2. Die Gewährleistungsfrist für handwerkliche Leistungen sowie fest mit dem Gebäude verbundene Sachen (Spanndecken) beträgt 5 Jahre ab Abnahme.

3. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Reinigung oder Beschädigung durch Dritte (z. B. spitze Gegenstände) nach der Abnahme entstehen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleiben die gelieferten und montierten Materialien Eigentum des Auftragnehmers.

2. Soweit die gelieferten Gegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.


§ 8 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Spanndecken-Fast-Service

Ihr zuverlässiger Partner für hochwertige Spanndecken. Schnelle Montage, saubere Arbeit und faire Preise.

Kontakt

  • 📍 Riegelweg 15
    45309 Essen
  • 📞 +49 176 77155641
  • ✉️ alexanderfast@gmx.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB

© 2026 Spanndecken-Fast-Service. Alle Rechte vorbehalten.

Webdesign von Fast-Development

🍪

Ihre Privatsphäre

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. für die Sicherheit der Seite), während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.